«Nicht ausreichend belegt»
Gericht kippt Deepfake-Porno-Verdacht gegen Christian Ulmen

Teilerfolg für Christian Ulmen im Streit mit dem «Spiegel»: Das Magazin darf ihm keinen unbelegten Deepfakevideo-Verdacht mehr anhängen. Über Gewaltvorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes darf es aber weiter berichten.
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Keine Deepfakevideos: Der «Spiegel»-Bericht über Christian Ulmen und Collien Fernandes erweckte falschen Eindruck.
Foto: Imago/KI-Illustration Blick

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Das OLG Hamburg hob Teile eines Urteils gegen Christian Ulmen auf
  • Ulmen verbreitete Deepfake-Fotos, aber keine Beweise für Videos
  • Vorfall auf Mallorca 2023 bleibt als Gewaltvorwurf gegen ihn bestehen
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Thomas BenköJournalist & AI Innovation Lead

Der Fall bewegte die Menschen weit über Deutschland hinaus, nun gibt es eine neue Wendung.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat eine frühere Entscheidung des Landgerichts teilweise korrigiert, wie die Juristen-Plattform LTO berichtet. Nach Ansicht des OLG gibt es nicht genügend Belege für den Verdacht, Christian Ulmen (50) habe Deepfake-Videos von Collien (44) Fernandes verbreitet oder selbst hergestellt.

Im Zentrum steht ein «Spiegel»-Artikel mit dem Titel «Du hast mich virtuell vergewaltigt». Darin ging es um schwere Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann. Ulmen bestritt die Vorwürfe und ging juristisch gegen die Berichterstattung vor. Das Landgericht Hamburg hatte ihm im Mai noch nur teilweise recht gegeben – das OLG geht nun weiter. 

Fotos ja, Videos nicht belegt

Unstreitig ist: Ulmen hat Deepfake-Fotos von Fernandes verbreitet und unter ihrem Namen Fakeprofile erstellt. Über diese Profile wurden Männer kontaktiert; verschickt wurden auch Videos, auf denen Fernandes täuschend ähnlich sehende Frauen in sexuellen Situationen zu sehen sind.

Entscheidend ist aber die Unterscheidung, die das OLG trifft: Aus der Tatsache, dass jemand Deepfake-Fotos verschickt, lasse sich nicht ableiten, dass er auch Deepfake-Videos verbreitet habe. Zwischen Fotos und Videos bestehe ein erheblicher Unterschied – ein Video zeige mehrere Handlungen, erzähle eine «Geschichte», die Erniedrigung wiege schwerer. Der Vorwurf sei damit gravierender und brauche eine eigene Beweisgrundlage. Anders als die Vorinstanz entschied das OLG zudem, der «Spiegel» habe auch den Verdacht erweckt, Ulmen habe solche Videos selbst hergestellt – auch dafür fehlten die Belege.

Brisant: Fernandes selbst hatte nach Erscheinen des Artikels erklärt, sie verdächtige Ulmen nicht der Verbreitung von Deepfake-Pornovideos. Ein Umstand, den der «Spiegel» nicht erwähnte.

Trotzdem forderten die Schweizer Grünen Anfang April ein härteres Vorgehen gegen KI-Pornos.

Gewaltvorwürfe bleiben zulässig

Das jetzige Urteil bedeutet nicht, dass Ulmen von jeder Schuld reingewaschen wird. Das OLG bestätigte, dass der «Spiegel» über Vorwürfe berichten durfte, Ulmen habe Gewalt gegen Fernandes ausgeübt – gestützt auf einen von ihr glaubhaft gemachten Vorfall im Januar 2023 auf Mallorca. Untersagt hat das Gericht hingegen die Verbreitung bestimmter intimer Passagen aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger.

Der Entscheid zeigt, wie heikel Verdachtsberichterstattung bei digitaler Gewalt ist. Medien dürfen über schwere Vorwürfe berichten – müssen aber klar belegen können, welchen Verdacht sie konkret erwecken. Für Ulmen ist das Urteil deshalb ein Teilerfolg. Die Vorwürfe selbst sind damit aber nicht vom Tisch.

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