«Er wird das Urteil akzeptieren»
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Verteidigerin von Roger T.«Er wird das Urteil akzeptieren»

Aliyah B. (†17) brutal gerammt, gewürgt, zerquetscht
Lebenslänglich! Richterin verurteilt Roger T. (22) wegen Mordes

Roger T. beging im Jahr 2023 ein unfassbares Verbrechen. Auf dem Weg aus dem Ausgang nach Hause überfuhr er Aliyah B. (†17) Er würgte und zerquetschte die Teenagerin sogar. Der kranke Grund: Er wollte schon immer mal eine Frau umbringen.
Roger T. steht ab 22. Juni 2026 wegen Mordes vor Gericht. Er soll Aliyah B. (†17) auf dem Gewissen haben. Blick musste zu seinem Schutz auf dem Bild sein Oberteil farblich abändern und eine Umhängung am Hals entfernen.
Foto: Apple Photos Clean Up
30.06.2026, 15:28 Uhr

Eindrückliche Worte der Gerichtspräsidentin

Das sei das Ende der juristischen Beurteilung, sagt die Gerichtspräsidentin.

«So ein Verhalten hat in unserer freien Gesellschaft einfach keinen Platz», sagt sie nun direkt zu Roger T. Und weiter: «Wir erwarten von Ihnen, dass Sie endlich dies tun, was Sie unserer Meinung nach nicht getan haben: Verantwortung für das Abscheuliche, das Sie getan haben, übernehmen.» Er solle eine ehrliche Auseinandersetzung mit seiner Tat führen und überlegen, was er für ein Mensch sei und was er künftig für einer sein möchte. Er habe Aliyah das Leben genommen und das ihrer Familie zerstört. «Nicht Sie sind das Opfer», sagt die Gerichtspräsidentin.

Weiter sagt sie: «Sie werden lange nicht freikommen. Und das Dunkle in Ihnen soll geheilt werden, hoffen wir. Wir haben schliesslich ein Gesetz der Resozialisierung.» Ansonsten müssten dann die Fachpersonen die richtigen Schlüsse ziehen.

Es sei nun viel zu lange um den Täter gegangen, sagt die Gerichtspräsidentin weiter. Sie redet nun zu den Angehörigen von Aliyah, spricht ihnen «tiefes Mitgefühl» für diesen «riesigen und unfassbaren Verlust» aus. Man habe als Gericht erfahren dürfen, was Aliyah für ein besonderer Mensch war. «Nichts kann diese Lücke wieder füllen, auch unser Urteil nicht.»

Die Gerichtspräsidentin wird nun selber emotional, ihre Stimme verändert sich. Im Gerichtssaal kämpfen viele mit den Tränen. Sie wünscht den Angehörigen von Aliyah, dass sie zur Ruhe kommen, Frieden finden und die gegenseitige Unterstützung den Schmerz erträglich machen. Die Gerichtspräsdientin sagt abschliessend eindrücklich: «Wir hoffen, dass sie wieder ein glückliches Leben führen können. Das möchte sicherlich auch Aliyah.»

Die Urteilsverkündung ist nun geschlossen.

Roger T. wird in Handschellen und Fussfesseln zurück ins Gefängnis geführt.

Danke für die Aufmerksamkeit.

30.06.2026, 15:08 Uhr

«Schwere Persönlichkeitsstörung»

Nachdem klar gewesen sei, dass der Beschuldigte keine Stimmen hörte, wie er angab, stützt das Gericht auch die Einschätzungen der Gutachterin. Heisst: Roger T. hat eine «schwere Persönlichkeitsstörung», die behandelt werden kann. Deshalb auch die Anordnung der stationären, therapeutischen Massnahme.

Staatsanwältin äussert sich zu Verurteilung von Roger T.
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Nach Prozess:Staatsanwältin äussert sich zu Verurteilung von Roger T.
30.06.2026, 15:03 Uhr

Lebenslänglich heisst nicht lebenslänglich

«Für den Mord an Aliyah kommt nur die Höchststrafe in Frage, nämlich lebenslänglich», sagt die Gerichtspräsidentin. Anmerkung des Schreibenden: Lebenslänglich bedeutet in der Schweiz nicht zwingend, dass Roger T. bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben muss. Er könnte nach 15 Jahren bedingt entlassen werden, sofern sein Verhalten es zulässt und keine Gefahr für die Öffentlichkeit besteht. Da er bereits über drei Jahre einsitzt, könnte er also in zwölf Jahren einen Antrag auf Freilassung stellen.

30.06.2026, 14:57 Uhr

«Ein Beschuldigter, der sich schämt und bereut, der tritt anders auf»

Roger T. sei während dem ganzen Vorfahren und auch danach «sehr auf seine Taktik bedacht» gewesen, sagt die Gerichtspräsidentin. «Es wirkt alles sehr berechnend und passt nicht zu echter Reue und Einsicht.» Auch bei der Hauptverhandlung habe Roger T. Aussagen zum Tatgeschehen verweigert. Laut der Verteidigung habe er dies aus Respekt gegenüber der Angehörigen getan. Nur: «Ein Beschuldigter, der sich schämt und bereut, der tritt anders auf», sagt die Gerichtspräsidentin. Sie spricht auch von der Zahl 1, die der Beschuldigte sich habe tätowieren lassen wollen. Dafür, dass er einen Menschen getötet habe.

30.06.2026, 14:47 Uhr

Bei der Polizei «gegrinst»

Die Gerichtspräsidentin atmet nun schwer, dann sagt sie: «Er ist auf eine Art und Weise vorgegangen, da fehlen auch dem Gericht die Worte.» Roger T. sei am Tatabend rumgefahren, auf der Suche. Er habe wie ein Raubtier gelauert. Und habe Aliyah gefunden. Er habe ihre Wehrlosigkeit ausgenützt. Für Aliyah habe ein Überlebenskampf angefangen. «Roger T. ging heimtückisch vor, zeigte zu keiner Zeit Erbarmen», so die Gerichtspräsidentin. «Er hat sich über ihr Leben hinweg gesetzt. Aliyah musste lange leiden.» Der Tod von Aliyah sei «so völlig sinnlos». Roger T. habe eine Gefühlskälte an den Tag gelegt, sogar bei der Polizei «gegrinst».

30.06.2026, 14:38 Uhr

Weitere Schuldsprüche

Die Gerichtspräsidentin spricht nun von den Waffen, die bei Roger T. sichergestellt wurden und von den Sachbeschädigungen, die er begangen hat. Auch da gibt es Schuldsprüche.

30.06.2026, 14:35 Uhr

Mutter von Aliyah regungslos

Die Mutter von Aliyah, die nur wenige Meter neben dem Täter in der gleichen Tischreihe sitzt, zeigt sich während den Ausführungen der Gerichtspräsidentin regungslos. Sie schaut geradeaus zum Gericht, würdigt Roger T. keines Blickes.

30.06.2026, 14:32 Uhr

«Skrupellos gehandelt»

Roger T. habe «skrupellos gehandelt», sagt die Gerichtspräsidentin weiter. Die Cannabis-Rückstände, die man bei ihm nach der Tat im Blut gefunden habe, hätten keinen Einfluss auf die Tat gehabt, sie würden eher beruhigen. Er habe die Handlungen bewusst durchgeführt. «Sein Denkvermögen und sein Handeln waren zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt», sagt die Gerichtspräsidentin.

30.06.2026, 14:26 Uhr

Zellennachbar verpetzte Roger T.

Die Gerichtspräsidentin spricht von einem Zellennachbar von Roger T. Dieser habe von Details gewusst, die er nicht einfach so habe wissen können. Etwa das Würgen von Aliyah. Heisst: Roger T. hat sich bei einem Zellennachbar verraten. Dieser verpetzte Roger T. dann bei den Untersuchungsbehörden. «Er wollte dem Opfer das Leben nehmen, um des Tötens willen», so die Gerichtspräsidentin.

30.06.2026, 14:20 Uhr

Zuerst «Stimmen» gehört, dann Geständnis

Roger T. habe zuerst von «Stimmen» gesprochen, die er gehört habe. Erst bei der zehnten Einvernahme habe erste Geständnisse abgelegt. Er habe «einfach mal wissen wollen», wie es ist, jemanden zu töten, so die Gerichtspräsidentin. Auch ein sexueller Aspekt habe bei Roger T. mitspielen können. Es habe auch Gewaltphantasien bei ihm gegeben.

Reglos sitzt er da. Die zusammengekniffenen Augen wandern – immer auf der Suche nach Menschen, die ihn anschauen. Fast so, als wollte er sagen: Ich bin der, der das getan hat. Roger T.* (22), ein schlaksiger, unrasierter junger Mann in kurzen Hosen und Turnschuhen, sitzt vor der Richterin am Amtsgericht Solothurn-Lebern. Er muss sich wegen Mordes verantworten. Die Taten, die er bereits zugegeben hat, sind so schockierend und krank wie er selbst.

In Absprache mit den Angehörigen darf Blick dieses Bild zeigen. Aliyah wurde nur 17 Jahre alt.
Foto: zVg

Am Abend des 8. April 2023 ist Roger T., damals zarte 19 Jahre alt, im Auto unterwegs. Bekifft und frustriert, weil man ihn in Basel an der Eingangstüre eines Nachtclubs abgewiesen hat. In Bellach SO kommt ihm wieder dieser Gedanke. Dieser Gedanke daran, wie es ist, «eine Frau zu töten», so die Akten.

Erbarmungslose Tat

Aliyah B.**, damals 17 Jahre alt, ist zur gleichen Zeit auf ihrem E-Bike unterwegs. Plötzlich steuert Roger T. seinen VW-Caddy voll von hinten in den Gepäckträger und ins Hinterrad der Teenagerin, die unterwegs zu ihrer Grossmutter war. Aliyah B. stürzt, kann sich aber unverletzt wieder aufrappeln.

Die Spuren im Feld waren damals noch sichtbar.
Foto: Ralph Donghi

Für den mutmasslichen Mörder kein Zeichen, aufzuhören. Im Gegenteil: Er versucht, sie ins Gesicht zu schlagen. Sie flüchtet in ein Feld. «Scheisse, Scheisse, Scheisse», soll der Angreifer gerufen haben. Auf der Wiese würgt er die junge Frau 20 Sekunden lang und lässt sie regungslos liegen. Roger T. macht sich davon, sieht aber beim Wegfahren, dass sich sein Opfer noch immer bewegt.

Erbarmungslos steuert er sein Fahrzeug erneut auf Aliyah B. zu, erfasst sie. Sie bleibt unter der Vorderachse des Lieferwagens liegen, lebt aber noch. Roger T. versucht, während Aliyah vor Schmerzen laut schreit, durch Rückwärts- und Vorwärtsfahren wegzufahren. Das gelingt ihm nicht, stattdessen gräbt sich der Wagen immer tiefer in das Feld ein, wodurch Aliyah erdrückt wird – und verstirbt.

Er sieht sich als abscheuliches Monster

Zu diesen schwer zu ertragenden Vorwürfen sagt Roger T. vor Gericht in Solothurn – nichts. «Keine Aussage», gibt er auf verschiedene Fragen zur Tat immer wieder zu Protokoll. Angeblich, um die Hinterbliebenen nicht noch einmal mit den Taten zu konfrontieren und damit zu schützen.

«Er wollte die Angehörigen nicht nochmals belasten»
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Verteidigerin von Roger T.«Ich denke, er bereut schon, was er gemacht hat»

Während der polizeilichen und staatsanwaltlichen Befragungen hat er aber alles bereits zugegeben. Auf die Frage, was für ein Mensch er sei, kommt eine Antwort, die es in sich hat: «Ich habe gehört, dass ich hilfsbereit bin. Viele sehen mich aber nur als abscheuliches Monster – ich mich auch.» Und auf die Frage, wie es ihm gehe, sagt er: «Das ist eine schwierige Frage. Es ist nicht so einfach. Es ist gut, dass ich in Therapie bin. Vor allem, dass meine dunklen Gedanken behandelt werden.»

Hier wird das Auto des mutmasslichen Mörders 2023 abtransportiert.
Foto: Blick-Leserreporter

Der mutmassliche Täter berichtet immer wieder davon, Stimmen gehört zu haben. Eine Gutachterin attestiert ihm vor Gericht eine «schwere Persönlichkeitsstörung».

So verschwiegen er gegenüber seinen Taten ist, so redselig berichtet er von seinem Job im Knast. Roger T. erzählt, dass er im Gefängnis in der Schreinerei arbeite. In der Freizeit mache er nicht viel. Er höre Musik, schreibe und zeichne. Mit seiner Familie habe er regelmässig telefonischen Kontakt.

Hier wird Roger T. (22) ins Gerichtsgebäude geführt
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Prozess am Montag:Hier wird Roger T. (22) ins Gerichtsgebäude geführt

«Nur lebenslänglich» kommt infrage

Für die Staatsanwältin steht am ersten Prozesstag fest, dass für Roger T. «nur eine lebenslängliche Freiheitsstrafe» angemessen ist. Eine stationäre therapeutische Massnahme stehe darüber hinaus ebenfalls im Raum. Während die Staatsanwältin spricht, kämpft die Mutter von Aliyah unweit des mutmasslichen Mörders ihrer Tochter erhobenen Kopfes mit den Tränen.

«Nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist angemessen»
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Staatsanwältin zu Roger T.«Nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist angemessen»

«Ich denke, er bereut schon, was er gemacht hat», sagt die Verteidigerin von Roger T. in der Mittagspause zu Blick. Und später während ihres Plädoyers: «Seine Reue ist erkennbar und glaubhaft.» Ihr Mandant sei in den Einvernahmen gefragt worden, was er den Eltern von Aliyah sagen möchte. Seine Antwort sei unter anderem gewesen, dass es ihm leidtue. Von der Reue, auf die sich die Anwältin bezieht, ist im Gerichtssaal derweil nichts zu spüren.

Das Urteil am Amtsgericht Solothurn-Lebern wird am 30. Juni erwartet.

* Name geändert 

** Name bekannt
 

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