Darum gehts
- 19-Jähriger überfährt 17-jährige Aliyah B. am 8. April 2023 in Bellach
- Angeklagter Roger T. soll Tat vorsätzlich und aus Neugier begangen haben
- Opfer starb durch Ersticken, Täter war unter Marihuana-Einfluss, Blick ist am Prozess dabei
Eindrückliche Worte der Gerichtspräsidentin
Das sei das Ende der juristischen Beurteilung, sagt die Gerichtspräsidentin.
«So ein Verhalten hat in unserer freien Gesellschaft einfach keinen Platz», sagt sie nun direkt zu Roger T. Und weiter: «Wir erwarten von Ihnen, dass Sie endlich dies tun, was Sie unserer Meinung nach nicht getan haben: Verantwortung für das Abscheuliche, das Sie getan haben, übernehmen.» Er solle eine ehrliche Auseinandersetzung mit seiner Tat führen und überlegen, was er für ein Mensch sei und was er künftig für einer sein möchte. Er habe Aliyah das Leben genommen und das ihrer Familie zerstört. «Nicht Sie sind das Opfer», sagt die Gerichtspräsidentin.
Weiter sagt sie: «Sie werden lange nicht freikommen. Und das Dunkle in Ihnen soll geheilt werden, hoffen wir. Wir haben schliesslich ein Gesetz der Resozialisierung.» Ansonsten müssten dann die Fachpersonen die richtigen Schlüsse ziehen.
Es sei nun viel zu lange um den Täter gegangen, sagt die Gerichtspräsidentin weiter. Sie redet nun zu den Angehörigen von Aliyah, spricht ihnen «tiefes Mitgefühl» für diesen «riesigen und unfassbaren Verlust» aus. Man habe als Gericht erfahren dürfen, was Aliyah für ein besonderer Mensch war. «Nichts kann diese Lücke wieder füllen, auch unser Urteil nicht.»
Die Gerichtspräsidentin wird nun selber emotional, ihre Stimme verändert sich. Im Gerichtssaal kämpfen viele mit den Tränen. Sie wünscht den Angehörigen von Aliyah, dass sie zur Ruhe kommen, Frieden finden und die gegenseitige Unterstützung den Schmerz erträglich machen. Die Gerichtspräsdientin sagt abschliessend eindrücklich: «Wir hoffen, dass sie wieder ein glückliches Leben führen können. Das möchte sicherlich auch Aliyah.»
Die Urteilsverkündung ist nun geschlossen.
Roger T. wird in Handschellen und Fussfesseln zurück ins Gefängnis geführt.
Danke für die Aufmerksamkeit.
«Schwere Persönlichkeitsstörung»
Nachdem klar gewesen sei, dass der Beschuldigte keine Stimmen hörte, wie er angab, stützt das Gericht auch die Einschätzungen der Gutachterin. Heisst: Roger T. hat eine «schwere Persönlichkeitsstörung», die behandelt werden kann. Deshalb auch die Anordnung der stationären, therapeutischen Massnahme.
Lebenslänglich heisst nicht lebenslänglich
«Für den Mord an Aliyah kommt nur die Höchststrafe in Frage, nämlich lebenslänglich», sagt die Gerichtspräsidentin. Anmerkung des Schreibenden: Lebenslänglich bedeutet in der Schweiz nicht zwingend, dass Roger T. bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben muss. Er könnte nach 15 Jahren bedingt entlassen werden, sofern sein Verhalten es zulässt und keine Gefahr für die Öffentlichkeit besteht. Da er bereits über drei Jahre einsitzt, könnte er also in zwölf Jahren einen Antrag auf Freilassung stellen.
«Ein Beschuldigter, der sich schämt und bereut, der tritt anders auf»
Roger T. sei während dem ganzen Vorfahren und auch danach «sehr auf seine Taktik bedacht» gewesen, sagt die Gerichtspräsidentin. «Es wirkt alles sehr berechnend und passt nicht zu echter Reue und Einsicht.» Auch bei der Hauptverhandlung habe Roger T. Aussagen zum Tatgeschehen verweigert. Laut der Verteidigung habe er dies aus Respekt gegenüber der Angehörigen getan. Nur: «Ein Beschuldigter, der sich schämt und bereut, der tritt anders auf», sagt die Gerichtspräsidentin. Sie spricht auch von der Zahl 1, die der Beschuldigte sich habe tätowieren lassen wollen. Dafür, dass er einen Menschen getötet habe.
Bei der Polizei «gegrinst»
Die Gerichtspräsidentin atmet nun schwer, dann sagt sie: «Er ist auf eine Art und Weise vorgegangen, da fehlen auch dem Gericht die Worte.» Roger T. sei am Tatabend rumgefahren, auf der Suche. Er habe wie ein Raubtier gelauert. Und habe Aliyah gefunden. Er habe ihre Wehrlosigkeit ausgenützt. Für Aliyah habe ein Überlebenskampf angefangen. «Roger T. ging heimtückisch vor, zeigte zu keiner Zeit Erbarmen», so die Gerichtspräsidentin. «Er hat sich über ihr Leben hinweg gesetzt. Aliyah musste lange leiden.» Der Tod von Aliyah sei «so völlig sinnlos». Roger T. habe eine Gefühlskälte an den Tag gelegt, sogar bei der Polizei «gegrinst».
Weitere Schuldsprüche
Die Gerichtspräsidentin spricht nun von den Waffen, die bei Roger T. sichergestellt wurden und von den Sachbeschädigungen, die er begangen hat. Auch da gibt es Schuldsprüche.
Mutter von Aliyah regungslos
Die Mutter von Aliyah, die nur wenige Meter neben dem Täter in der gleichen Tischreihe sitzt, zeigt sich während den Ausführungen der Gerichtspräsidentin regungslos. Sie schaut geradeaus zum Gericht, würdigt Roger T. keines Blickes.
«Skrupellos gehandelt»
Roger T. habe «skrupellos gehandelt», sagt die Gerichtspräsidentin weiter. Die Cannabis-Rückstände, die man bei ihm nach der Tat im Blut gefunden habe, hätten keinen Einfluss auf die Tat gehabt, sie würden eher beruhigen. Er habe die Handlungen bewusst durchgeführt. «Sein Denkvermögen und sein Handeln waren zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt», sagt die Gerichtspräsidentin.
Zellennachbar verpetzte Roger T.
Die Gerichtspräsidentin spricht von einem Zellennachbar von Roger T. Dieser habe von Details gewusst, die er nicht einfach so habe wissen können. Etwa das Würgen von Aliyah. Heisst: Roger T. hat sich bei einem Zellennachbar verraten. Dieser verpetzte Roger T. dann bei den Untersuchungsbehörden. «Er wollte dem Opfer das Leben nehmen, um des Tötens willen», so die Gerichtspräsidentin.
Zuerst «Stimmen» gehört, dann Geständnis
Roger T. habe zuerst von «Stimmen» gesprochen, die er gehört habe. Erst bei der zehnten Einvernahme habe erste Geständnisse abgelegt. Er habe «einfach mal wissen wollen», wie es ist, jemanden zu töten, so die Gerichtspräsidentin. Auch ein sexueller Aspekt habe bei Roger T. mitspielen können. Es habe auch Gewaltphantasien bei ihm gegeben.
Zuerst sah es aus wie ein tödlicher Verkehrsunfall: Ein 19-Jähriger überfährt mit einem Auto am 8. April 2023 auf einer Wiese in Bellach SO eine 17-jährige Teenagerin. Sie stirbt noch vor Ort. Es war Aliyah B.*, die ihr Leben lassen musste. Ihre Angehörigen erlaubten Blick, ihren richtigen Vornamen und ihr Bild aus der Todesanzeige zu veröffentlichen.
Letzten Oktober erhob die Solothurner Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen den Lenker. Wegen Mordes! Ab Montag steht Roger T.** (inzwischen 22) in Solothurn vor Gericht. Die Anklageschrift, die Blick vom Gericht mit Sperrfrist erhalten hat, zeigt Schreckliches. Aliyah soll ein Zufallsopfer gewesen sein. Roger T. wollte einfach mal wissen, wie es ist, zu töten!
An Party abgewiesen
Laut Anklage fährt der Beschuldigte am Abend vor der Tat mit einem Lieferwagen VW Caddy nach Basel, um dort eine Party zu besuchen – er soll dort jedoch abgewiesen worden sein. Roger T. fährt deshalb zurück in Richtung seines Wohnorts – er lebte damals in einem Nachbardorf von Bellach.
Irgendwann kommt ihm der Gedanke, so steht es in der Anklage, «wie es wohl ist, jemandem das Leben zu nehmen». Kurz darauf erblickt er das spätere Opfer. Aliyah ist auf einem E-Bike auf dem Nachhauseweg zu ihren Grosseltern.
Jetzt beschliesst Roger T. kurzum «dem Zufallsopfer zu folgen, um dieses umzubringen», so die Anklage.
Kurz darauf beschleunigt er den Lieferwagen und fährt auf der Kaselfeldstrasse absichtlich ins Hinterrad und in den Gepäckträger vom E-Bike von Aliyah. Dadurch kommt sie zu Fall, sie kann jedoch unverletzt wieder aufstehen.
Aliyah rennt auf dem Feld davon
Davon überrascht, dass sie nicht ums Leben gekommen ist, steigt Roger T. aus, ruft laut Anklage «Scheisse, Scheisse, Scheisse», rennt zu Aliyah und versucht, ihr mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Doch ihr gelingt es, die Schläge abzublocken und ihm auf das nahe Feld «Dorfmatt» davonzurennen – vorerst.
Denn Roger T. nimmt sofort zu Fuss die Verfolgung auf und holt Aliyah auf der Wiese ein. «Auf dem Feld würgt der Beschuldigte das Opfer für circa 20 Sekunden, bis dieses regungslos war», so die Anklage. Er glaubt, dass er Aliyah nun getötet hat, kehrt zum Lieferwagen zurück und lädt das abgefallene vordere Kontrollschild des Lieferwagens und das E-Bike von ihr ein. Als er dabei erneut in Richtung Feld schaut, sieht er, wie sich Aliyah aufrappelt.
Die 17-Jährige stirbt noch vor Ort
Jetzt entschliesst sich Roger T., Aliyah zu überfahren. Er steigt ein, fährt auf das Feld und steuert zielgerichtet auf sie zu. Er erfasst das kauernde Opfer. Die 17-Jährige bleibt auf Höhe der Vorderachse unter dem Lieferwagen rücklings liegen, lebt jedoch noch.
Roger T. versucht nun, während Aliyah vor Schmerzen laut schreit, durch Rückwärts- und Vorwärtsfahren aus dem Feld zu fahren, was ihm misslingt. Stattdessen gräbt sich der Lieferwagen immer tiefer in das Feld ein, wodurch Aliyah erdrückt wird und verstirbt.
Roger T. wird an Ort und Stelle verhaftet
Die Rettungskräfte sind gegen 1.10 Uhr rasch vor Ort beim roten Lieferwagen, den der Täter laut Blick-Recherchen vom Arbeitgeber hatte, weil er selbst kein Auto gehabt haben soll. Für Aliyah kommt jede Hilfe zu spät. Roger T. wird noch vor Ort verhaftet.
Für die Staatsanwaltschaft ist laut Anklage klar: Der Beschuldigte hat «vorsätzlich» und «besonders skrupellos» gehandelt. Sowohl die «Befriedigung seiner Neugierde («wie ist es wohl, jemanden zu töten») als auch die Art der Ausführung seien als «besonders verwerflich zu werten». Roger T. soll «keinerlei Reue» gezeigt haben, als das Opfer vor Schmerzen laut schrie. «Vielmehr war es ihm wichtig, dass es (das Töten des Opfers) endlich vollendet ist», so die Anklage.
Bei der Hausdurchsuchung wurden bei Roger T. etliche Waffen sichergestellt.
Wie viele Jahre Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft für Roger T. fordern wird, wird erst vor Gericht auskommen. Er soll geständig sein und befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
«Warum meine Tochter?»
Weder die Anwältin von Roger T., der Anwalt der Opferfamilie, noch die Staatsanwaltschaft wollten vor dem Prozess gegenüber Blick eine Stellungnahme abgeben – auch die leidgeprüfte Mutter von Aliyah nicht. Der «NZZ» erklärte sie, dass die Erinnerungen und Aliyahs Seele ihr niemand nehmen könne. «Trotzdem sehe ich den Sinn ihres Todes nicht. Warum meine Tochter?», fragt die Mutter.
Die Eltern von Roger T. sind laut Nachbarn kurz nach der Tat ins Heimatland, nach Serbien, gezogen. Eine Nachbarin sagt: «Jemand schrieb mal Mörder auf ihren Balkon. Das war zu viel für sie.»
* Name bekannt
** Name geändert