Milan I. auf Bahre ins Gerichtsgebäude geschoben
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In palliativer Pflege:Milan I. auf Bahre ins Gerichtsgebäude geschoben

Aus dem Nichts – Milan I. tötete Barmann Daniel Z.
«Ich war es sicher nicht»

Nach der brutalen Tötung von Daniel Z. (†64) in Zürich steht Milan I. (53) vor Gericht. Der Ungar hat laut Anklage sieben Mal mit dem Messer auf den Barmann der Lugano Bar eingestochen. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft und die Verwahrung.
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Barmann Daniel Z. ist am 30. August 2023 an der Langstrasse in Zürich getötet worden.
Foto: Stapo ZH und Nicolas Lurati

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Prozess gegen Milan I. (53) startet am Dienstag in Zürich
  • Er soll 2023 einen Barmann mit sieben Messerstichen getötet haben
  • 16 Jahre Haft, Sicherheitsverwahrung, 15 Jahre Landesverweis von Staatsanwaltschaft gefordert
vor 4 Minuten

Der Verteidiger darf nochmals ran

«Weder der Staatsanwalt noch die Opfer-Vertreterin haben sich mit der Qualität des Gutachters auseinandergesetzt.» Das hätten sie wohl getan, weil das Gutachten aus der Feder einer rennomierten Person vom Fach stamme. 

Dann greift der Verteidiger fast en passant die Opfer-Vertreterin frontal an und wirft ihr vor, ein emotionales Plädoyer gehalten zu haben und «in die Fussstapfen der Staatsanwaltschaft» getreten zu sein. «Das gehört nicht zu ihren Aufgaben», sagt er. 

Noch einmal erklärt er, dass die psychische Krankheit Schizophrenie die Steuerungsfähigkeit stark einschränken könne – und stärkt damit noch einmal seine Auffassung von einem schwachen Gutachten, das nicht verwertbar sei. 

Damit hat der Verteidiger geschlossen. 


vor 10 Minuten

Opfer-Anwältin hält zweiten Vortrag

Auch die Opfer-Anwältin darf sich noch einmal äussern. «Der von der Verteidigung geforderte Verurteilung wegen Totschlags statt Mordes ist nicht zu folgen.» Für eine Verurteilung für Totschlag müsste jemand unter «grosser seelischer Belastung» stehen.

«Davon kann vorliegend keine Rede sein.» Der Beschuldigte habe die Tat vorbereitet, die Verteidigungsfähigkeit des Opfers ausgeschaltet und sei äusserst brutal vorgegangen. Sein Handeln sei von einer «spontanen Tat im Affekt» weit entfernt. 

vor 17 Minuten

«Er verweigert die Therapie»

Der Staatsanwalt darf jetzt noch seinen zweiten Vortrag halten und erklären, was er vom Plädoyer des Verteidigers hält. Nicht allzu viel, wie man hört. «Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Beschuldigte trotz allem in der Lage war, sämtliche Fragen zu beantworten.»

Eine Schuldunfähigkeit des Mannes, der am 30. August 2023 mutmasslich den Barmann der Lugano Bar an der Langstrasse umgebracht hat, lässt der Staatsanwalt nicht gelten. «Er ist der Auffassung, dass er nicht an einer psychischen Störung leidet und verweigert eine Therapie», sagt er. 

vor 53 Minuten

Kurze Pause bis 17.45 Uhr

«Er war bei der Tat nicht zurechnungsfähig und somit schuldunfähig», bilanziert sein Verteidiger. Eine Mordverurteilung und eine Verwahrung komme deswegen aus seiner Sicht nicht in Frage.

Der Verteidiger des beschuldigten Milan I. ist mit seinem Plädoyer am Ende. Nun dürfen Staatsanwaltschaft und Opfer-Anwältin noch einmal darauf reagieren. Zuvor gibt es aber noch eine Pause. Wir melden uns um 17.45 Uhr zurück. 

17:13 Uhr

«Er war nicht zurechnungsfähig»

Der Gutachter sei rein aus den Akten heraus davon ausgegangen, dass Milan I. nicht mehr kooperieren würde. Und das obwohl dieser dazu kaum eine Äusserung gemacht hatte. «Wir haben jetzt mehrere Optionen», sagt der Anwalt. Und führt zwei an: «Mein Klient wird noch einmal begutachtet. Oder: Er wird als schuldunfähig betrachtet und von Schuld und Strafe freigesprochen.»

Der Verteidiger geht nun noch auf den Straftatbestand des Mordes ein. Er glaubt nicht, dass sein Mandant skrupellos gehandelt hätte. Das zweifelsfrei festzustellen, wäre für eine Verurteilung aber zwingend nötig. «Was war das Ziel des Täters?», fragt der Anwalt rhetorisch. «Er war überzeugt, dass diese Deborah oberhalb der Lugano Bar mit ihrem Kind festgehalten wurde.» Das spreche gegen eine Skrupellosigkeit.

«Dass keine Deborah existiert und dass mein Mandant keine Kinder hatte und auch heute nicht hat, spielt keine Rolle.» Milan I. habe im Wahn gehandelt. Das spreche klar gegen Mord. «Er war überzeugt, dass Daniel Z. ihm den Weg in die oberen Etagen versperren wollte.» Sein Mandant sei der Überzeugung gewesen, eine «Notstandshandlung» zu begehen, die aus seiner «Wahnvorstellung» heraus entstanden war, sagt der Anwalt: «Er war meiner Ansicht nach nicht zurechnungsfähig.» 

Das Ziel war nicht «die Tötung des Opfers, sondern die Rettung seiner Freundin», sagt der Anwalt. Die Tat sei im Wahn geschehen, sagt er nochmals. Skrupellosigkeit und Verwerflichkeit – zwei Merkmale, die für eine Verurteilung für Mord erforderlich seien – habe es so am 30. August 2023 nicht gegeben. Totschlag sei hier eher vorstellbar. 

16:48 Uhr

Anwalt pocht auf Schuldunfähigkeit

Der Anwalt von Milan I. offenbart jetzt seine eigentliche Verteidigungsstrategie, um mit seinem uneinsichtigen Mandanten wenigstens noch irgendwo hinzukommen. Die Schuldunfähigkeit. Er führt dazu ein Gutachten eines Psychiaters ins Feld. 114 Seiten lang – angefertigt nach lediglich drei Stunden Gespräch. 

An diesem Gutachten habe der Beschuldigte dann schwere Kritik geübt. Oder wie es sein Anwalt sagt: «Er hat den Gutachter aufs Übelste beleidigt und wurde aggressiv.» 

«Ich habe grosse Zweifel», sagt der Verteidiger über den Gutachter und dessen Pflicht, bei seinem Mandanten die Schuldfähigkeit festzustellen. Das Verhalten und die Uneinsichtigkeit seines Mandanten hätten beim Psychiater dafür sorgen müssen, den Beschuldigten als schuldunfähig einzustufen.

Der Anwalt erzählt von verschiedenen, seltsamen Äusserungen seines Mandanten, die das untermauern sollen. «Einmal erzählte er, die Schweizer Polizei habe ihn gefragt, ob er als Hilfspolizist anfangen wolle. Und einmal sagte er, er habe sich mit dem ehemaligen Rennfahrer Michael Schumacher getroffen, um diesem eine neue Erfindung in Sachen Aerodynamik für Formel-1-Rennen zu verkaufen.» 


16:27 Uhr

Beschuldigter verteidigt sich de facto selber

Der Verteidiger erklärt, dass sein Mandant seit Anfang an unter Verfolgungswahn litt. So habe er immer wieder manipulierte Dossiers oder durcheinandergebrachte Akten vermutet. Während der Übersetzung des Plädoyers versucht der Beschuldigte nun, dreinzureden. «Sie haben sich jetzt nicht zu äussern, sie dürfen im Rahmen des Schlusswortes wieder etwas sagen», ermahnt ihn der Richter. 

Weiter erzählt der Strafverteidiger, dass sein Mandant verschiedentlich medizinische Therapien gegen seine Krebserkrankung abgelehnt hatte. «Er lässt sich seit Monaten nicht mehr onkologisch behandeln und ist überzeugt, dass er bald sterben werde.» Doch niemand könne seinen Mandanten zwingen, sich einer Behandlung zu unterziehen. 

Obwohl er mit seinem Mandanten immer wieder «schwierige Instruktionsgespräche» geführt habe, müsse er jetzt auf seinen Wunsch die folgenden Anträge stellen, fährt der Anwalt von Milan I. fort. «Er sei von Schuld und Strafe freizusprechen und sei wegen der zu Unrecht erlittenen Haft angemessen zu entschädigen.» 

Der Verteidiger gibt sich Mühe, immer wieder explizit festzuhalten, dass alles, was er sagt «auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten» geschieht. Milan I. scheint eine dermassen andere Auffassung der Geschehnisse zu haben, dass sein Anwalt sich genötigt fühlt, zu sagen: «Die Videoaufnahmen, die ihn zeigen sollen, sind manipuliert.» Dass dem Anwalt das unangenehm und deutsch gesagt hinten und vorne nicht recht zu sein scheint, ist deutlich spürbar. 

16:15 Uhr

Verteidiger steht nicht hinter dem Beschuldigten

Jetzt spricht der Verteidiger des beschuldigten Milan I. Er erzählt, dass er bereits der dritte amtliche Verteidiger des Ungaren sei. «Er war mit der Arbeit der anderen Anwälte nicht zufrieden.» Ein erster Anwaltswechsel sei noch unbedeutend. Ein zweiter und ein dritter jedoch störe das Vertrauensverhältnis erheblich. 

Anfangs sei der Verteidiger begeistert gewesen, einen Mordfall zu übernehmen. «Diese Begeisterung liess dann immer mehr nach.» Er spricht über das Ansinnen seines Mandanten: «Er erklärte mir seine eigene Verteidigungsstrategie, die ich damals und auch heute nicht teilen kann.»

Bei den Einvernahmen musste der Beschuldigte gemäss seinem Verteidiger mehrmals aus dem Saal verwiesen werden, weil er «derart aggressiv» wurde, dass es für die Anwesenden, inklusive für die Dolmetscherin, gefährlich hätte werden können. 

15:51 Uhr

Kurze Pause

Nach dem Plädoyer der Opfer-Anwältin gibt es noch einmal eine Pause bis 16.05 Uhr. Danach spricht der Verteidiger von Milan I. Wir melden uns gleich zurück. 

15:45 Uhr

«Schutzbehauptungen»

«Über den Tatablauf bestehen keine Zweifel» beginnt die Privatkläger-Anwältin ihr Plädoyer. Sie vertritt heute vor Gericht die Partnerin von Opfer Daniel Z., die nach der Tat schon einmal mit Blick gesprochen hatte

Sie referiert über die Kleidungsstücke, die man beim mutmasslichen Täter gefunden hatte. «Besonders auffällig ist die Baseballkappe mit einem hellen Fleck und der Kapuzenpullover mit der Aufschrift ‹Utopia›», sagt sie. Das seien nicht einfach nur «ähnliche» Kleidungsstücke, sondern schlicht dieselben. Auch die Anwältin geht auf die Standortdaten des Handys ein. «Unmittelbar nach der Tat bewegte sich das Handy in Richtung Norden, von der Schweiz weg.» 

Verschiedene Aussagen des Beschuldigten – unter anderem jene, bei dem er sagte, der Beschuldigte sei in Wahrheit sein ihm ähnelnder Bruder – seien «Schutzbehauptungen». Das sagte bereits ihr Vorredner, der Staatsanwalt. 

Während die Anwältin der Freundin des getöteten Dani Z. spricht, wälzt sich der Beschuldigte auf seinem Krankenbett hin und her und linst aus zu Schlitzen zusammengezogenen Augenlidern ab und zu durch seine dicken Brillengläser in den Saal.

Die Anklage lautet auf Mord! Der mutmassliche Täter: Milan I.* (53). Er soll Ende August 2023 den Barmann Daniel Z.** (†64) in der Lugano Bar in Zürich getötet haben. Jetzt will die Zürcher Staatsanwaltschaft ihn für 16 Jahre in den Knast schicken und ihn anschliessend verwahren, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Der Prozess gegen den Ungarn findet am Dienstag vor dem Bezirksgericht statt.

Laut Anklage sticht der Täter sieben Mal mit einer 13 Zentimeter langen Klinge auf sein Opfer ein, zuvor hatte er dieses mit Pfefferspray wehrlos gemacht. Der Barmann hatte keine Chance. Er verblutete an seinem Arbeitsplatz, an dem er 20 Jahre tätig war.

Ein zufälliges Opfer

Daniel Z. kommt Milan I. dabei durch Zufall in die Quere, wie aus der Anklageschrift zu entnehmen ist.

Demnach ist der Ungar zwischen Anfang Juli und Ende August 2023 regelmässig im Zürcher Langstrassenquartier unterwegs. Er sucht dort, speziell im Umfeld der Lugano Bar, nach einer Frau namens Debora und einem gemeinsamen Kind.

Milan I. hat immer mehr den Eindruck, dass Personen aus dem Umfeld der Bar ihn bezüglich des Aufenthaltsorts der beiden belügen und seine Suche absichtlich behindern. Infolgedessen fasst er den Entschluss, Daniel Z. zu töten – obwohl dieser vollkommen unbeteiligt ist.

Flucht ins Ausland

Am Vormittag des 30. August 2023 streift der Beschuldigte gemäss Anklageschrift dann durch das Quartier und betritt um 11.51 Uhr kurz die Lugano Bar, wo er mit Daniel Z. spricht. Anschliessend begibt sich Milan I. in ein nahe gelegenes Restaurant und erkundigt sich dort wütend nach dem Namen des Barmanns. Kurz danach kehrt er in die Lugano Bar zurück, heimlich bewaffnet mit einem Messer und einem Pfefferspray.

Um 11.58 Uhr greift Milan I. den völlig ahnungslosen Barmann hinter dem Tresen unvermittelt an. Er sprüht ihm zunächst Pfefferspray ins Gesicht, dann stürzt sich der Beschuldigte auf das Opfer und sticht mit viel Kraft mindestens sieben Mal auf dessen Rücken- und Schulterbereich ein.

Die Stiche sind massiv: Sie durchtrennen Rippen und verletzen lebenswichtige Organe, darunter die Lunge, die Milz, die Niere und den Dünndarm, schwer. Kurz nach 12.30 Uhr ist Daniel Z. tot. Das alles geschieht vor den Augen anderer Gäste. Peter G.* (78) sagte damals zu Blick: «Ich werde den Anblick nie vergessen.» Er sei wie in Trance gewesen, er habe Daniel Z. seit 30 Jahren gekannt, so Peter G.

Direkt nach der Tat flüchtet Milan I. vom Tatort in Richtung Helvetiaplatz. Danach setzt er sich gemäss der Zürcher Staatsanwaltschaft ins Ausland ab. Es werden weitreichende Fahndungsmassnahmen eingeleitet, die Behörden veröffentlichten ein Fahndungsfoto.

Im August 2023 veröffentlichte die Polizei diese Aufnahme.
Foto: zVg

Anfang November konnte Milan I. schliesslich in Zürich bei einer Personenkontrolle verhaftet werden.

Psychisch krank

Weshalb genau Daniel Z. sterben musste, ist derweil unklar. Aber: Etwa ein Jahr nach seiner Festnahme wurde der mutmassliche Täter von einem Psychiater untersucht. Die Diagnose: Milan I. leidet an einer paranoiden Schizophrenie.

Aufgrund seiner Verfassung wird dem Angeklagten eine hohe Gewaltbereitschaft sowie Unberechenbarkeit attestiert. Der Gutachter geht von einem deutlich erhöhten Risiko aus, dass Milan I. in Freiheit weitere schwere Gewaltdelikte begehen könnte. Deshalb fordert die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsverwahrung. Neben den 16 Jahren im Knast soll der Ungar auch für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Der Prozess gegen den mutmasslichen Messerstecher der Lugano Bar beginnt am Dienstag um 8.15 Uhr vor dem Bezirksgericht Zürich. Blick ist vor Ort und berichtet live. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

* Namen geändert 

** Name bekannt 

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