Hier wird der mutmassliche Täter verhaftet
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Schuldig des mehrfachen Mordversuchs – Prozesskosten von Fr. 180'000
Zürcher Terror-Teenie zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Im März 2024 kam es in Zürich zur Horror-Tat: Ein damals 15-jähriger IS-Anhänger attackierte einen orthodoxen Juden mit einem Messer. Er machte sich des mehrfachen Mordversuchs schuldig. Die Prozesskosten sind horrend – bezahlen muss er kaum etwas.
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Heute startet am Jugendgericht Dielsdorf der Prozess gegen den 17-Jährigen, der 2024 versucht hatte, einen Juden zu töten.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 17-jähriger Anhänger des Islamischen Staats (IS) verletzte Juden am 2. März 2024 in Zürich
  • Täter lud Bekennervideo acht Stunden vor der Tat im Internet hoch
  • Urteil: Schuldig des mehrfachen versuchten Mordes
07.07.2026, 15:44 Uhr

Gericht begründet Urteil gegen Terror-Teenie: «Mordversuch, da Tat besonders skrupellos.»

Zusammenfassend lässt sich zum Urteil des Jugendgerichts Dielsdorf sagen: Der damals 15-jährige Teenager, der versucht hat, im März 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden zu töten, wird wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt. «Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Mordes, weil das Gericht die Tat als besonders skrupellos einschätzte», schreibt das Gericht in einer Mitteilung. 

Der gebürtige Tunesier kriegt die Maximalstrafe, die für einen Jugendlichen diesen Alters (beim Tatzeitpunkt) ausgesprochen werden kann – ein Jahr Knast. Die Freiheitsstrafe wird aber zugunsten einer Unterbringung aufgeschoben.

Konkret ordnete das Gericht eine geschlossene Unterbringung, eine ambulante Behandlung und eine persönliche Betreuung als Schutzmassnahme an. «Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Haft, geschlossener stationärer Beobachtung und vorsorglicher geschlossener Unterbringung.»

Der Schuldspruch lautet «mehrfach versuchter Mord», weil der Jugendliche vor der Attacke auf den orthodoxen Juden «in einer Synagoge weitere potentielle Opfer töten wollte, davon aber abliess, weil die Türe verschlossen war», heisst es weiter der Mitteilung. 

07.07.2026, 15:12 Uhr

Kosten von 180'000 Franken – 1000 muss Teenie selbst bezahlen

Im Urteil macht das Jugendgericht auch eine Auflistung der Kosten. Total belaufen sich diese auf 180'671 Franken. Im Detail fallen zum Beispiel 3000 Franken Gebühren für das Vorverfahren an. Für Auslagen wie Gutachten, das Institut für Rechtzsmedizin oder die Forensik werden 29'100 Franken gelistet. Dazu kommt ein weiteres Gutachten, das für 21'400 Franken erstellt wurde. Die amtliche Verteidigung des Verurteilten schlägt mit 87'100 Franken zu Buche. Und der Anwalt zweier Privatkläger wird mit 28'400 Franken entschädigt.

1000 Franken dieser Riesensumme muss der Beschuldigte selbst bezahlen. Der Rest der Gebühren und Kosten wird aus der Staatskasse bezahlt. 

07.07.2026, 14:47 Uhr

Öffentlicher Teil zu Ende

Der öffentliche Teil der Urteilsbegründung ist somit zu Ende. Im Gerichtssaal folgen jetzt noch ein paar Erläuterungen unter Ausschluss der Medien.

07.07.2026, 14:45 Uhr

DNA-Profil wird angelegt

Weiter heisst es im Urteil, dass von dem Beschuldigten ein DNA-Profil erstellt wird. Das Forensische Institut Zürich wird mit dem Vollzug beauftragt. Falls er bis 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft der Verpflichtung unentschuldigt nicht nachkommt, werde er von der Polizei zwangsweise zum Institut gebracht..

07.07.2026, 14:41 Uhr

Keine Verletzung des Beschleunigungsgebotes

Auch den Vorwurf der Verteidigung, dass die Untersuchung durch die Behörden unnötig in die Länge gezogen worden sei, zerzaust der Richter. Er sagt: «Trotz eines schnellen Geständnisses ergab sich eine sehr umfangreiche Untersuchung. Es geht um zahlreiche Delikte, es wurden zwei Gutachten erstellt. 23 Personen wurden einvernommen, der Täter wurde 12 Mal befragt.»

07.07.2026, 14:23 Uhr

Keine Vorverurteilung durch die Medien

Weiter wird festgehalten, dass es nicht zu einer medialen Vorverurteilung gekommen ist. «Der Beschuldigte weigerte sich, bei der für die Medien sichtbaren Befragung eine Aussage zu machen. Er hat somit die Möglichkeit verpasst, Reue zu zeigen. Bei der Tat und danach hat er mit dem Livestream selber die Öffentlichkeit gesucht, von einer medialen Vorverurteilung kann somit keine Rede sein», sagt der Richter.

07.07.2026, 14:16 Uhr

Höchststrafe von einem Jahr

Der vorsitzende Richter erklärt das Strafmass: «Der Beschuldigte legte bei sämtlichen Taten eine sehr hohe kriminelle Energie an den Tag. Es ist darum im oberen Drittel des Strafmasses anzusiedeln», sagt er. Der Freiheitsentzug von einem Jahr ist für einen Jugendlichen von 15 Jahren die höchst mögliche Freiheitsstrafe. 

07.07.2026, 14:07 Uhr

Beschuldigter gibt sich unbeteiligt

Während der Verlesung des Urteils zeigt der Beschuldigte keine Gefühlserregung. Er sitzt lässig im Stuhl und wirkt entspannt, er liegt fast im Stuhl. Er schaut ins Leere. Den Eltern des Beschuldigten übersetzt ein Mann laufend auf Arabisch. 

07.07.2026, 14:02 Uhr

Das Schrecken der Bevölkerung

«Der Beschuldigte rief, nachdem er 17 Mal auf sein Opfer eingestochen hatte und sich eine Menschenmenge angesammelt hatte, dass er für den islamischen Staat unterwegs sei und, dass er der Schlächter sei.» Darum sei er der Schreckung der Bevölkerung schuldig.

07.07.2026, 13:58 Uhr

Begründung für Mord

Der vorsitzende Richter hält fest, dass der Beschuldigte Juden töten wollte, weil es Juden sind. «Das ist ein skrupelloser Beweggrund, darum ist es Mord, und nicht Tötung», sagt er. Und weiter: «Wenn nicht die Polizei und Passanten den Verletzten nicht so fachgerecht medizinisch versorgt hätten, wäre er gestorben. Darum ist es versuchter Mord.» Mehrfacher Mordversuch sei darum, weil er erwiesenermassen möglichst viel Juden töten wollte. Er versuchte zuerst in die Synagoge zu gelangen, doch da war die Türe abgeschlossen. Er suchte sich danach in der Umgebung ein Zufallsopfer.. Darum ist das Verhalten des Beschuldigten als mehrfach versuchter Mord zu qualifizieren.

07.07.2026, 13:45 Uhr

Start der Urteilseröffnung

Der vorsitzende Richter startet die Verlesung: Er ist schuldig des mehrfachen versuchten Mordes, sowie der Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Organisation, der Schreckung der Bevölkerung, des Aufrufs zu Hass . Nicht schuldig ist er der Pornografie und der Drohung. Er wird zu einer ambulanten Behandlung verurteilt und zu einer Unterbringung gemäss Artikel 15 des Jugendstrafgesetzes. Er wird zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, abgezogen werden die 32 Tage Haft, die er bereits verbüsst hat, sowie die 233 Tage, die er in einer geschlossenen Anstalt verbrachte.

Die Tat schockierte die Schweiz. Am 2. März 2024 griff ein damals 15-jähriger Anhänger des Islamischen Staats (IS) in Zürich einen orthodoxen Juden mitten auf der Strasse an. Das Opfer kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Spital und überlebte. Der Täter muss sich heute vor Gericht verantworten.

Bei dem mutmasslichen Täter handelt es sich um einen Schweizer Staatsbürger, der mit drei Jahren eingebürgert wurde. Geboren wurde der Angreifer in Tunesien, diesen Pass besitzt er ebenso.

Nach der Horror-Tat zeigten Recherchen: Der Jugendliche trieb sich vor seiner Tat in kruden Online-Netzwerken umher. Anfänglich harmlose Google-Suchen mündeten in Märtyrer-Fantasien. Die Radikalisierung gipfelte schliesslich in einem Bekennervideo, das er wenige Stunden vor seinem Angriff auf offener Strasse ins Internet hochgeladen hatte.

«So viele Juden wie möglich töten»

Die Anklageschrift enthüllt, dass der Zürcher über Tage und Wochen geplant hatte, «so viele Juden wie möglich zu töten». Im Netz tauschte er sich auf der Suche nach einem geeigneten Tatmittel mit einem Gleichgesinnten darüber aus, wie man am besten Sprengstoff herstellt.

Nachdem ihm aber die Herstellung einer Bombe offenbar zu kompliziert war, entschied der Angreifer sich laut der Anklageschrift, ein Messer als Waffe zu verwenden. Er kaufte sich anschliessend am Tag vor der Tat im Glattzentrum in Wallisellen ZH ein Steakmesser. In den sozialen Medien fragte er einen Unbekannten: «Zu welcher Zeit treffen sich die Juden?» Er habe es darauf abgesehen, Juden beim Gebet in einer Synagoge umzubringen.

Am Abend des 2. März betrat er um 21.20 Uhr die Treppe der Synagoge und versuchte, einzudringen. Er streamte dabei alles live und sagte, an seine Follower gerichtet: «Ach, so ein Mist. Die Tür ist geschlossen. Ich werde also einzelne Operationen durchführen.» Draussen angekommen, war er weiterhin entschlossen, Juden zu töten. Nach vier Minuten und 20 Sekunden traf er am späteren Tatort auf sein Opfer, das auf dem Weg zu seiner Familie war.

Als der damals 50-Jährige im Hauseingang der Liegenschaft klingelte, fiel ihn der Jugendliche von hinten mit ausgestrecktem Messer an und stach auf ihn ein. Erst zielte er auf Hals und Kopf, schliesslich wollte er dem Familienvater gar die Kehle durchschneiden. Insgesamt fügte er ihm 17 Messerstiche zu.

Überlebenskampf auf Motorhaube

Sein Opfer schaffte es, mehrere Meter auf die Strasse zu flüchten, doch der Angeklagte verfolgte ihn. Er rief verzweifelt nach Hilfe, während der Teenager immer weiter auf ihn einstach und nicht von ihm abliess.

Schliesslich kam es auf der Motorhaube eines an einem Rotlicht wartenden Autos zum Gerangel zwischen Täter und Opfer. Passanten schafften es, den Angreifer zu überwältigen. Das Opfer sank schwer verletzt zusammen. Der Mann erlitt mehrere Verletzungen an der Lunge, weshalb er notoperiert werden musste.

Tat live im Netz gestreamt

Erschreckend: Die ganze Tat wurde live gestreamt. Das Video wurde erst nach der Festnahme des Jugendlichen von der Polizei abgeschaltet. Noch während der junge Mann festgenommen am Boden sass, rief er immer wieder: «Ich muss alle Juden töten.»

Der Schweiz-Tunesier ist unter anderem wegen mehrfach versuchten Mordes angeklagt. In der Anklageschrift wird ihm zudem vorgeworfen, pornografisches Material, das sexuelle Handlungen mit Tieren oder nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt, verbreitet zu haben.

Die Ermittler fanden auf seinem Handy eine Reihe an verstörenden Aufnahmen, die Hinrichtungen oder Gräueltaten zeigen.

Verstörende Aufnahmen auf dem Handy

In der Anklageschrift werden elf Gewaltdarstellungen besonders hervorgehoben. Die Zeit im Internet scheint den Teenager in die Welt der IS-Propaganda-Maschinerie geführt zu haben. Neben Erschiessungen, Enthauptungen und Verbrennungen fanden die Ermittler auf seinem Smartphone auch Aufnahmen, in denen Menschen von einem Panzer überrollt werden.

Die Jugendanwaltschaft fordert unter anderem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie weitere Massnahmen wie eine Unterbringung in einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung für den mutmasslichen Täter.

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