Das sah Apple jedoch als Angriff auf die Werbekampagne «Think different», die der US-Konzern lanciert hatte und setzte sich dagegen zur Wehr.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht erklärte nun, die Marke von Apple sei in der Schweiz nicht ausreichend bekannt, um einen Widerruf des US-Konzerns zuzulassen. «Damit ist die Beschwerde abzuweisen», hiess es heute Dienstag. (SDA)
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